ESG-Berichtspflicht nach CSRD

CSRD Berichtspflicht Illustration

Auf die Unternehmen in Europa kommt in den nächsten Jahren einiges zu. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union werden ab dem Berichtsjahr 2025 viele Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht entsprechend der drei ESG-Kriterien Umwelt (environmental), Soziales (social) und Unternehmensführung (governance) zu erstellen.

Ziel dieser Maßnahme der EU ist, mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der jeweiligen Nachhaltigkeitsaktivitäten zu schaffen. War es bisher so, dass jedes Unternehmen seinen Nachhaltigkeitsbericht nach Belieben gestalten und ausschmücken konnte, wird mit der neuen Direktive eine neue Einheitlichkeit geschaffen.

Aber nicht nur die als erstes berichtspflichtigen großen Unternehmen sind davon betroffen: Auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich möglichst zeitnah mit diesem Thema beschäftigen. Denn die Richtlinien werden im Laufe der Zeit ohnehin auf kleinere Unternehmen ausgeweitet, sodass diese bereits heute von einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit dem Thema profitieren können.

CSRD: Welche Unternehmen sind berichtspflichtig?

Die CSRD betrifft Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind und mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

>250

Mitarbeitende

>40

Mio. Euro Umsatzerlöse

>20

Mio. Euro Bilanzsumme

Ab wann gilt die CSRD-Berichtspflicht?

Unternehmen, die bereits nach dem bisherigen Standard NFRD (Non-Financial Reporting Directive) berichtspflichtig waren, müssen in 2025 über das Jahr 2024 berichten.

Ab 2026 werden alle weiteren Unternehmen, die zwei der o.g. Kriterien erfüllen, für das Jahr 2025 berichtspflichtig.

CSRD konkret

  • Nachhaltigkeitsinformationen müssen zukünftig gleichwertig mit Finanzdaten in Lageberichten integriert werden.
  • Eine externe Überprüfung dieser Informationen durch den Abschlussprüfer wird durch die CSRD vorgeschrieben.
  • Der EU-weite, einheitliche „European Sustainability Reporting Standard“ (ESRS) wird von der „Reporting Advisory Group“ (EFRAG) entwickelt.
  • Bis 2028 sind schätzungsweise 50.000 EU-Unternehmen betroffen, davon allein 15.000 in Deutschland.
  • Nicht berichtspflichtige Unternehmen könnten dennoch durch bestehende Lieferketten von berichtspflichtigen Partnern zur Datenbereitstellung aufgefordert werden.

“Was du heute kannst besorgen, …“:
Jetzt mit der Vorbereitung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes starten!

Während heute eine Treibhausgas- oder CO2-Bilanz schon fast als Standard bezeichnet werden kann, gehört eine umfassende ESG-Berichterstattung für die meisten eher noch zur “Kür“. Doch darauf sollten sich gerade KMU nicht zu lange ausruhen – denn es ist bereits Realität, dass Auftraggeber ihren Zulieferern ein Rating z. B. nach „EcoVadis Silber Status“ als Mindestvoraussetzung einer Zusammenarbeit vorschreiben.

Ebenso bei der Kreditvergabe durch Banken wird ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht zunehmend wichtig. Unternehmen, die „ihre Hausaufgaben“ in diesem Bereich gemacht haben, erreichen auch hier deutliche Vorteile.

Wir empfehlen auch kleineren Unternehmen einen „freiwilligen“ Nachhaltigkeitsbericht zu entwickeln

In Deutschland müssen bald rund 15.000 Unternehmen nach CSRD-Vorgaben Bericht erstatten. Dabei müssen sie ebenfalls überprüfen, wie nachhaltig ihre Lieferanten arbeiten. Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich auch als KMU frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen – denn sobald größere Unternehmen Nachweise über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen fordern, sind auch kleinere Firmen betroffen, die eigentlich noch keinen Bericht abgeben müssen!

Unser Tipp: Erstellen Sie einen ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch machen Sie erste Erfahrungen mit dem Konzept und den Abläufen. Damit haben Sie die ideale Grundlage, um in Zukunft Ihre Berichterstattung, die allen rechtlichen Anforderungen entspricht, effizient sicherzustellen.

Nur Zahlenkolonnen, oder auch hilfreiche Botschaften und echte Transparenz?

Die Einführung von CSRD gewährt uns zwar tiefere Einblicke in die Nachhaltigkeitsanstrengungen der Unternehmen, aber für echte Transparenz ist mehr erforderlich als nur das Befolgen von Vorschriften.

Unsere Agentur setzt sich für eine Kommunikation ein, die über Zahlen hinausgeht und auf Klarheit, Ehrlichkeit und Offenheit basiert: Klare, allgemeinverständliche Botschaften, ein ehrlicher Dialog frei von Greenwashing und eine offene Diskussion über Herausforderungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten sind der Schlüssel.
Obwohl CSRD-Richtlinien den Zugang zu nachhaltigkeitsrelevanten Informationen verbessern, ist es entscheidend, dass diese Informationen nicht nur Experten, sondern jedem verständlich sind. Nachhaltigkeit geht uns alle an. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen aller Größen ihre authentische Reise zur Nachhaltigkeit teilen, offen über ihre Fortschritte sowie Herausforderungen berichten und so zu wahrer Veränderung beitragen.

Veränderung erfolgt nicht über Nacht, doch jeder ehrliche Beitrag zählt auf unserem gemeinsamen Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft.

Roter Faden statt Datendschungel: Die Wesentlichkeitsanalyse.

Die aktuelle EU- Richtlinie umfasst mehr als 300 Seiten, im Extremfall müssen daher über 1.000 Datenpunkte erfasst werden. Zudem werden bei über 80 Prozent der Datenabfragen keine reinen Zahlen, sondern qualitative Angaben erhoben.

Welche Datenpunkte Ihres Unternehmens für eine Berichterstattung überhaupt relevant sind, wird zu Beginn des Prozesses im Rahmen einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse in 2-3 Workshops herausgearbeitet. Diese Vorarbeit ist in der Regel nur einmalig erforderlich; für die spätere fortlaufende Berichterstattung ist eine Wiederholung nicht zwingend notwendig.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden von einem Wirtschaftsprüfer gegengecheckt und freigegeben. Erst danach beginnt die Verteilung einzelner Aufgaben zur konkreten Datenerfassung in Ihrem Unternehmen.

Wir unterstützen und begleiten Sie gerne von Anfang an, Schritt für Schritt.

Nachhaltige Datenerhebung dank professioneller Software

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner CONSUST in Paderborn bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung rund um die Bereiche Datenerfassung und Beratung an. Dieses Tool ist nicht nur für jene Unternehmen sinnvoll, die bereits zur Veröffentlichung eines CSRD-Berichts verpflichtet sind; auch etliche Rating-Standards können mit dieser Lösung „bedient“ werden.

Unser Kooperationspartner:

Consust Logo

Zudem kann Ihnen das CONSUST DataHub zukünftig als zentraler Speicher für alle relevanten Informationen im Bereich ESG dienen. Er leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Themen und begleitet die Transformation Ihres Unternehmens von Anfang an. Das ESG-Tool dient somit nicht nur zur Datenerfassung, sondern wird gleichzeitig zur „Schaltzentrale” Ihres Change-Prozesses. Darüber hinaus ist die Kostenstruktur für eine Softwarelizenz so konzipiert, dass sie im Gegensatz zu den „großen Konzernlösungen“ für KMU erschwinglich ist.

Die erfassten Daten sind die Grundlage unserer Arbeit bis zum fertigen, CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Als erfahrene Kommunikationsagentur können wir Ihre Daten sehr gut einordnen und zu einem professionellen Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens aufarbeiten – z. B. als gedrucktes Magazin oder interaktive Website mit Videoelementen.

Sprechen Sie uns gerne an: Wir verschaffen Ihnen einen ersten Überblick, bleiben an Ihrer Seite und beraten Sie gern.

Unverbindliches Beratungsgespräch? Gerne!

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