Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die digitale Barrierefreiheit in Deutschland maßgeblich vorantreiben wird. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz richtet sich an Herstellerinnen, Händlerinnen und Dienstleister*innen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Dazu zählen unter anderem:
- Hardware und Software: Computer, Tablets, Smartphones und Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals
- Telekommunikationsdienste: Webseiten und Apps von Telekommunikationsanbietern
- Bankdienstleistungen: Online-Banking und andere digitale Finanzdienstleistungen
- E-Commerce: Online-Shops und elektronische Geschäftsverkehrsdienste
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind teilweise von den Anforderungen ausgenommen.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst unter anderem:
- Perzeptibilität: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig von sensorischen Einschränkungen.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen für alle Nutzerinnen und Nutzer bedienbar sein, beispielsweise durch Tastaturnavigation.
- Verständlichkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich sein, z. B. durch klare Sprache.
- Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um mit verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel zu sein.
Unser Praxisbeispiel:
Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist die Integration der Assistenzsoftware Eye-Able®. Dieses Tool ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, Webseiten individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen. Funktionen wie Kontraständerungen, adaptive Vergrößerung und Farbschwächefilter verbessern die Zugänglichkeit erheblich.
Wir haben Eye-Able® bereits bei unserem Kunden „Deine Wasserpartner vor Ort“ in Paderborn implementiert, um deren Website barrierefrei zu gestalten. Durch ein Symbol am Bildrand können Besucherinnen und Besucher der Webseite die Einstellungen jeweils nach ihren Bedürfnissen anpassen, was die Nutzerfreundlichkeit deutlich erhöht.
Fazit:
Das Inkrafttreten des BFSG im Juni 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Tools wie Eye-Able® bieten dabei effektive Unterstützung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.
Noch Fragen? – Wir helfen gerne!